Frau Anna Ungersbäck steht Ihnen sonntags nach der hl. Messe - bzw. nach
vorheriger Absprache in der Pfarrkanzlei gerne für alle Fragen zur
Verfügung, die für Sie im pfarrlichen Rahmen von Bedeutung sind.
Überlegen Sie, welche Meßtermine für Sie günstig bzw. möglich sind!
vom Kind: Geburtsurkunde von den Eltern: Taufscheine, Trauungsschein und Heiratsurkunde
vom Paten: Taufschein mit Firmungsnachweis und falls der/die Pate/Patin verheiratet ist, auch der Trauungsschein und die Heiratsurkunde
Zu beachten ist: eine Taufe ist auch ohne Pate/Patin möglich!
Zur Erstkommuinonsanmeldung ist nur der Taufschein des Kindes erforderlich
Zur Firmung ist nur der Taufschein des Firmlings erforderlich. Wenn ein Firmpate/Firmpatin vorgesehen ist, so ist sein/ihr Taufschein mit Firmungsnachweis und falls der/die Pate/Patin verheiratet ist, auch der Trauungsschein und die Heiratsurkunde
Zu beachten ist: die Firmung ist auch ohne Pate/Patin möglich!
Die Taufscheine beider Ehekanditaten,
die Meldezettel beider Ehekanditaten
je ein Personalausweis (Paß, Führerschein etc.) beider Ehekanditaten
sowie die
Trauscheine der Eltern der beiden Ehekannditaten.
Zusätzlich ist bei Verwitweten die Heiratsurkunde der 1. Ehe und der
Totenschein des verstorbenen Ehepartners mitzubringen.
Bei schon einmal standesamtlich Verheirateten ist zusätzlich die Heiratsurkunde
der ersten Ehe und das Scheidungsdekret beizubringen.